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Bistum Wiener Neustadt

Friedrich (* 21. September 1415) aus dem Hause Habsburg, ab 1439 Herzog von Österreich, ab 1440 als Friedrich III. römisch-deutscher König und ab 1452 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, wählte die Burg zu Wiener Neustadt als seine Hauptresidenz und ließ dazu die Burg und die Stadt Wiener Neustadt ab 1440 entsprechend erweitern. Ab Sommer 1452 verweilte der Kaiser mit Ausnahme von kurzen Reisen nach Graz jahrelang in Wiener Neustadt, das damals noch Teil des Herzogtums Steiermark war.

Päpstliche Bulle

Da die Herzogtümer Österreich und Steiermark im Bereich der Jurisdiktion des Erzbistums Salzburg bzw. dessen Suffraganbistum Passau lagen, kam es immer wieder zu Konflikten zwischen dem Landesherrn und den Bischöfen. Friedrich III. hatte sich deshalb zum Ziel gesetzt durch die Schaffung von eigenen Landesbistümern seinen Herrschaftsbereich aus dem Einfluss der Bischöfe herauszulösen.

Wappen des Bistums Wiener Neustadt (Grafik: David Liuzzo - wikipedia)

Nachdem 1461 das Bistum Laibach geschaffen wurde, gelang es Friedrich III. von Papst Paul II. die Bulle "In supremae dignitatis specula" zu erwirken, die die Bistümer Wien und Wiener Neustadt als Hofbistümer gründete. Das Vorschlagsrecht für den jeweiligen Bischof wurde daher Kaiser Friedrich III. bzw. seinen Nachfolgern zugestanden.

Dieses am 18. Jänner 1469 ausgestellte Dokument ist im Original erhalten geblieben und wird heute im Diözesanarchiv in St. Pölten aufbewahrt.

Die Ausdehnung der Diözese Wiener Neustadt wurde auf das Stadtgebiet beschränkt. Dies diente wohl dazu, um den Salzburger Erzbischof über die Reduzierung seines Jurisdiktionsbereiches nicht allzu sehr zu verärgern. Als Maßnahme zur Anhebung des Ansehens und der Stellung seiner Residenzstadt war Friedrich III. damit aber zufrieden.

Wiener Neustädter Dom (Foto: Franz Zwickl)

Die im Jahr 1279 eingeweihte, dem Patrozinium der Hl. Jungfrau Maria unterstellte Wiener Neustädter Pfarrkirche (der heutige Dom) wurde zur Bischofskirche bestimmt und damit zur Kathedrale erhoben.

Gleichzeitig mit der Erhebung der bisherigen Pfarrkirche zur Kathedralkirche errichtet Papst Paul II. auch ein Kathedralkapitel, das aber erst mehr als zwei Jahrzehnte nach der Bistumsgründung tatsächlich besetzt wurde.

 

Die Bischöfe von Wiener Neustadt

Die geringe Dotierung des Bistums Wiener Neustadt ließ vorerst die Besetzung der Bischofsstelle nicht zu. Deshalb stand diesem zunächst Michael Altkind, Probst der weltlichen Chorherren in Wiener Neustadt und seit 1466 Bischof von Pedena (heute Pićan in Kroatien), als Administrator vor.

Ehemalige Residenz der Bischöfe von Wiener Neustadt - heute Domprobstei

Nachdem der Unterhalt durch die Unterstellung des weltlichen Chorherren-Stiftes sichergestellt war, wurde 1477 auf Vorschlag Friedrich III. Peter Engelbrecht durch Papst Sixtus IV. zum ersten Bischof von Wiener Neustadt ernannt. Seine Weihe erfolgte am 25. März 1478 in Rom.

Als bischöfliche Residenz diente das Haus gegenüber dem Dom - die ehemalige landesfürstliche Residenz Herzog Leopolds V.

Bischof Peter folgten weitere 23 Bischöfe von Wiener Neustadt, wobei der von 1588 bis 1630 amtierende Melchior Klesl zwar über die vollkommene Jurisdiktionsgewalt eines Bischofs verfügte, auf eigenes Verlangen jedoch nur als Administrator bestellt wurde.
In den teilweise sehr langen Zeiten der Sedisvakanz wurde das Bistum Wiener Neustadt durch Administratoren verwaltet.

Militärbischof

Seit dem Jahr 1643 war im Habsburgerreich der Jesuitenorden mit der seelsorgerischen Betreuung der Armee beauftragt. Ein Breve Papst Urban VIII. stellte einen Großkaplan an die Spitze. Die Auflösung des Jesuitenordens im Jahr 1773 durch Papst Clemens XIV. machte jedoch eine Neuorganisation der Militärseelsorge nötig.

Auf Empfehlung des Hofkriegsrates entschloss sich Maria Theresia die Stelle eines Militärbischofs zu schaffen. Diese Funktion sollte der Bischof von Wiener Neustadt "auf Grund dessen nicht allzu großer Überbürdung mit den Diözesanagenden und wegen seiner geringen Entfernung von Wien" in Personalunion ausüben.
Am 4. Dezember 1773 wurde als dazugehörige Dienststelle das "Apostolische Feldvikariat" geschaffen, das bis 1918 die oberste katholische militärgeistliche Behörde der Streitkräfte des Habsburgerreiches bildete.

Mit päpstlichen Breve vom 22. Dezember 1773 wurde Heinrich Johann von Kerens, zu diesem Zeitpunkt noch Administrator des Bistums Wiener Neustadt, zum apostolischen Feldvikar ernannt und ihm damit die geistliche Jurisdiktion über die kaiserliche Armee für Kriegs- und Friedenszeiten übertragen. Am 18. Februar 1780 wurden Kerens die Funktionalitäten (geistliche Vollmachten) eines Bischofs verliehen.

An die Tradition anknüpfend, dass der Bischof von Wiener Neustadt zugleich die seelsorgerische Verantwortung für die Streitkräfte trägt, waren bzw. sind die Militärbischöfe Alfred Kostelecky und Christian Werner Inhaber des Titularbistums Wiener Neustadt.

Papstbesuch

Eine besondere Ehre wurde dem Bistum Wiener Neustadt, aber auch der Militärakademie, am 22. März 1782 zuteil.

Papst Pius VI. (Quelle: www.meisterdrucke.at)

Papst Pius VI., beunruhigt durch die Reformen Josephs II., hatte sich zu einer Wien-Reise entschlossen, um den Kaiser zu einer Änderung seiner Kirchenpolitik zu bewegen.

Auf seinem Weg nach Wien wurde der Papst südlich von Wiener Neustadt im Föhrenwald von Kaiser Joseph II. persönlich willkommen geheißen und anschließend daran unter großer Anteilnahme und Begeisterung der Bevölkerung durch das Neunkirchner Tor in die Stadt geleitet.

Der Weg führte Kaiser und Papst in den Innenhof der Burg, wo die Geistlichkeit sowie Vertreter der Landstände und des Adels warteten, um den hohen Gast ihre Aufwartung zu machen. Nach der Vorstellung begab man sich zum Gebet in die Georgs-Kirche. Anschließende erfolgte eine Besichtigung der Räumlichkeiten der Militärakademie.
Nach der Erteilung des apostolischen Segens an die Zöglinge verließen Papst und Kaiser nach dem rund einstündigen Aufenthalt die Militärakademie und setzten die Reise nach Wien fort.

Erweiterung

Im Zuge der 1782 durch Joseph II. initiierten Neuordnung der kirchlichen Verwaltungsbezirke erfuhr die Diözese Wiener Neustadt eine wesentliche Erweiterung.
Dem Wiener Neustädter Bischof unterstanden ab dem 17. März 1783 in kirchlichen Dingen auch die Bewohner der Buckligen Welt, des südlichen Steinfeldes sowie des Schneeberggebietes - insgesamt 41 Pfarren mit 76 Welt- und 25 exponierten Ordenspriestern sowie drei Klöster, die bislang der Erzdiözese Salzburg zugehörig waren. Der Salzburger Erzbischof stimmte der Abtretung in der Erwartung zu, dass er seine Diözesanrechte in Innerösterreich und Tirol behalten könne.

Im Norden bildete die Piesting nun die Diözesangrenze des erweiterten Bistums Wiener Neustadt, im Süden reichte das Gebiet an die heutige Grenze zur Steiermark und teilweise darüber hinaus.
Eingeteilt wurde das Diözesangebiet in vier Dekanate:

  • Dekanat Kirchberg
  • Dekanat Kirschschlag
  • Dekanat Neunkirchen
  • Dekanat Wiener Neustadt

Die im Juni 1783 getroffene Entscheidung, dem Bistum Wiener Neustadt außerdem noch die, der Diözese Raab zugehörigen Pfarren Au, Hof, Mannersdorf und Sommerein einzuverleiben, wurde nicht mehr vollzogen, da der Umsetzung die Auflösung des Bistums Wiener Neustadt zuvorkam.

Auflösung

Mit dem Tod des Fürsterzbischofs von Passau, Kardinal Leopold Graf Firmian, am 13. März 1783 sah Joseph II. die Möglichkeit gekommen durch eine weitere Diözesanregulierung die österreichischen Gebiete dem Zuständigkeitsbereich der Passauer Bischöfe völlig zu entziehen.

Zunächst war beabsichtigt das Gebiet des Viertels unter dem Wienerwald der Diözese Wiener Neustadt, das restliche Niederösterreich der Erzdiözese Wien zuzuordnen. Diese Erweiterung des Bistums Wiener Neustadt unterblieb aber.

Realisiert wurde hingegen die Bildung eines neuen Bistums mit Sitz in St. Pölten, zuständig für die Vierteln ober dem Wienerwald sowie ober dem Mannhartsberg. Die Viertel unter dem Mannhartsberg und unter dem Wienerwald wurden der Erzdiözese Wien einverleibt, was die Auflösung des Bistums Wiener Neustadt bedeutete. Auf Grund der Zusage erster Bischof des neugeschaffenen Bistums St. Pölten zu werden nahm der Wiener Neustädter Bischof Heinrich Johann von Kerens die Entscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Mit päpstlichen Bullen vom 28. Jänner 1785 erfolgten die Gründung der Bistümer Linz und St. Pölten sowie die Auflösung des Bistums Wiener Neustadt und Entscheidung über die Eingliederung dessen Diözesangebietes in die Erzdiözese Wien. Mit 1. Mai 1785 übernahm der Erzbischof von Wien die Verantwortung über die Pfarren der ehemaligen Diözese Wiener Neustadt.

Verfasser

Oberst Thomas Lampersberger

Quellen

  • Gertrud Buttlar-Gerhartl: Wiener Neustadt - Bishofssitz von 1469 bis 1785, in Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich, St. Pölten 1986
  • Johann Weißensteiner: Die Diözensanregulierung Kaiser Josephs II. und das Erzbistum WIen, in Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich, St. Pölten 1986
  • Gertrud Gerhartl: Wiener Neustadt - Geschichte, Kunst, Kultur, Wirtschaft, Wien 1993
  • Johann Jobst: Die Neustädter Burg und die k.u.k. Theresianische Militärakademie, Wien 1908
  • Karl Pichlbauer, Lothar Altmann: Der Liebfrauen Dom, Wiener Neustadt 2019
  • Roman-Hans Gröger, Claudia Ham, Alfred Sammer: Zwischen Himmel und Erde - Militärseelsorge in Österreich, Graz 2001
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Erzdiözese_Salzburg
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Bistum_Passau

 

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