Besuch beim Verfassungsgerichtshof
Im zweiten Semester des Fachhochschul-Bachelorstudienganges wird die Lehrveranstaltung „Österreichisches Verfassungsrecht“ abgehalten.
Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist, dass die Studierenden eine Einführung in die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des militärischen Handelns erhalten sowie die Fähigkeit entwickeln, eigenständige Beurteilungen zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen im militärischen Bereich durchzuführen.
Es werden daher Kenntnisse aller wesentlichen Bereiche des österreichischen Verfassungsrechts, im Besonderen des Wehrverfassungsrechts einschließlich des Staatsnotstandsrechts vermittelt.
Den Abschluss der Lehrveranstaltung für die Militärakademiker das 1. Jahrganges bildete der Besuch des Verfassungsgerichtshofes. Ziel der Exkursion war es nicht nur, den angehenden Offizieren einen Einblick in die österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit zu ermöglichen, sondern auch, einen wichtigen Beitrag zur staatsbürgerlichen Bildung der künftigen Führungspersönlichkeiten des Bundesheeres zu leisten. Außerdem unterstrich die Exkursion die Verbundenheit des Bundesheeres – und insbesondere der Militärakademie – mit den Werten der österreichischen Bundesverfassung.
Einblick in die Arbeitsweise
Der Höhepunkt des Besuchs war gleich zu Beginn die persönliche Begrüßung durch Verfassungsrichterin Dr. Ingrid Siess-Scherz. In einer offenen Fragerunde im Verhandlungssaal beantwortete sie die Fragen der interessierten Fähnriche und ermöglichte dabei einen einzigartigen Einblick in die Arbeitsweise der Verfassungsrichter.
Im Anschluss erhielten die Teilnehmer durch Präsentationen von Mitarbeitern des Verfassungsgerichtshofes ein vertieftes Verständnis für die Aufgaben, Verfahren und die tägliche Praxis des Verfassungsgerichtshofs. Eine Führung durch die Ausstellung im alten Beratungszimmer rundete das Programm ab.
Der Verfassungsgerichtshof
Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist als einzige in Österreich zur Ausübung der Verfassungsgerichtsbarkeit berufene Institution eine der wichtigsten Einrichtungen im Rechtsschutzsystem der österreichischen Bundesverfassung und neben dem Verwaltungsgerichtshof und dem Obersten Gerichtshof eines von drei Höchstgerichten in Österreich.
Der Verfassungsgerichtshof mit ca. 100 Bediensteten besteht aus 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern. Weiters gibt es sechs Ersatzmitglieder, die dann einen Fall mitentscheiden, wenn eines der Mitglieder etwa aus Befangenheits- oder Krankheitsgründen ausfällt. Mitglieder und Ersatzmitglieder werden vom Bundespräsidenten ernannt. Für die Position des Präsidenten und des Vizepräsidenten hat die Bundesregierung das Vorschlagsrecht.
Alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes müssen durch das Studium der Rechtswissenschaften sowie durch eine langjährige einschlägige berufliche Praxis für das Amt qualifiziert sein.