Das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) in Österreich orientiert sich an den Grundsätzen der primären Selbsthilfe in lokalen Strukturen verbunden mit dem Prinzip der subsidiären Intervention höherer Verwaltungsebenen sowie an der grundlegenden Zuständigkeit der Bundesländer für den behördlichen und technischen Katastrophenschutz. Dem Bund hingegen sind nur einige wenige Materien, insbesondere im Hinblick auf überregionale Gefährdungslagen, vorbehalten.
Dem Bundesministerium für Inneres obliegen die Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisenmanagements und des staatlichen Katastrophenschutzmanagements, die Mitwirkung bei anlassbezogener Krisenbewältigung, die internationale Katastrophenhilfe sowie die Angelegenheiten des Zivilschutzes.
Die Bundeswarnzentrale (BWZ) fungiert als permanent besetzte Informationsdrehscheibe des Bundes zur Koordination von Hilfsmaßnahmen bei Großschadensereignissen.
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