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Das Bundeswappen

Der Adler mit den gesprengten Ketten

Nach der Wiedererichtung Österreichs am 27. April 1945 lag es an der provisorischen Staatsregierung unter Staatskanzler Karl Renner auch die Staatssymbole festzulegen. Die Entscheidung erfolgte dahingehend, das Staatswappen von 1919 in leicht modifizierte Form – ergänzt um die gesprengten Ketten –  wiedereinzuführen. Die rechtliche Grundlage dazu bildete das Gesetz vom 1. Mai 1945 über Wappen, Farben, Siegel und Embleme der Republik Österreich (Wappengesetz).
Der entsprechende Gesetzestext lautet:

Artikel 1.
(1) Die Republik Österreich führt das mit Gesetz vom 8. Mai 1919, St.G.Bl. Nr. 257, eingeführte Staatswappen, das die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone, versinnbildlicht, wieder ein. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt. 

Das Bemerkenswerte an diesem Gesetzestext ist, dass er über die rein heraldische Wappenbeschreibung hinausgehend eine Interpretation der vier dem neuen österreichischen Bundeswappen eigentümlichen Symbole gibt, die sich nur an dieser Stelle findet.
Eine bildliche Darstellung des neuen Staatswappens wurde erst am 20. Juni 1945 mit der Anlage zum Wappengesetz nachgereicht.

Ebenso wiedereingeführt mit dem Gesetz vom 1. Mai wurde die rot-weiß-rote Fahne.

Artikel 2.
Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot, die Flaggen und Banner, die von staatlichen Behörden, Einrichtungen und Anstalten geführt werden, zeigen im Mittelfeld das Wappen der Republik.

Staatswappen 1919 - 1934
Staatswappen 1934 - 1938
Staatswappen gemäß Wappengesetz 1945
Artikel 8a B-VG

Mit einem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 wurde das Wappengesetz von 1945 außer Kraft gesetzt und als Artikel 8a eine Bestimmung über die Farben rot-weiß-rot als Farben der Republik Österreich, das Aussehen der Flagge sowie eine heraldische Beschreibung des Wappens der Republik Österreich dem Bundes-Verfassungsgesetz hinzugefügt.

„Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer.“

Wappengesetz 1984

Mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) erfolgte eine dataillierte Beschreibung und nach fast drei Jahren Vakuum wieder ein auch grafisch verlautbartes Bundeswappen.

Bundeswappen nach dem Wappengesetz 1984
Varianten

Trotz eindeutiger Festlegung im Wappengesetz 1984 sind mehrere Varianten des Bundeswappens in Verwendung. Die Ursache ist darin begründet, dass im Unterschied zum Gesetz von 1945, das eine einfache schwarz-weiße Darstellung des Bundesadlers enthielt, das nun sehr detailliert ausgeführte Wappen sehr schwierig darstellbar ist. Dies führte zum Umstand, dass in Österreich nun zwei Wappen bzw. zwei Bundesdienstflaggen in Gebrauch sind: eine „künstlerisch-graue“ und eine „heraldisch-schwarze“.

  1. Das künstlerisch gestaltete Bundeswappen nach dem Wappengesetz 1984.
    Darin ist das Gefieder des Adlers detailreich und in grauer Farbe, die Fänge und die drei Symbole Sichel, Hammer und Mauerkrone sind in goldener Farbe sowie der Bindenschild in roter Farbe mit der Binde in silberner Farbe und die gesprengte Kette in blaugrauer Farbe dargestellt.
  2. Eine auf der heraldischen Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz beruhende Variante, in welcher der Wappenadler einfärbig schwarz und die Symbole gelb, sowie der Bindenschild in roter Farbe mit der Binde in weiß dargestellt sind. Die gesprengte Kette, deren Farbgebung in der heraldischen Beschreibung nicht vorkommt, findet sich in dieser Variante zumeist in grauer Farbe.
  3. Mischvarianten
Vereinfachte Darstellung des Bundeswappens
Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens
Symbolik

Die Symbole  im Bundeswappen haben folgende Bedeutung:

  • Adler: Souveränität Österreichs
  • Bindenschild: Emblem Österreichs
  • Mauerkrone: Symbol des Bürgertums
  • Sichel: Symbol des Bauernstands
  • Hammer: Symbol der Arbeiterschaft
  • Gesprengte Eisenkette: Die gesprengte Eisenkette symbolisiert die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens 1945.

Verfasser

Oberst Thomas Lampersberger

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