70 Jahre
Der 7. September 1955 ist das Datum, an dem durch den Nationalrat das Wehrgesetz verabschiedet wurde. Dieses stellt die rechtliche Grundlage für das neu geschaffene Bundesheer in der Zweiten Republik dar. Der 7. September 1955 gilt somit als der Geburtstag des Österreichischen Bundesheeres.
Gemeinsam mit dem Staatsvertrag und dem Neutralitätsgesetz gliederte das Wehrgesetz von 1955 das neu geschaffene Bundesheer in die demokratischen Strukturen der Zweiten Republik ein und bildete die Grundlage für das Konzept des Soldaten als "Staatsbürger in Uniform".
Das Wehrgesetz vom 7. September 1955 bildete aber nicht nur die Grundlage für die Aufstellung des Bundesheeres, sondern es bestimmte auch die Ergänzung durch die allgemeine Wehrpflicht in der Dauer von zunächst neun Monaten. Außerdem wurden darin die Aufgaben des Bundesheeres festgelegt:
- Die militärische Landesverteidigung,
- der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Inneren, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt die Mitwirkung des Heeres in Anspruch nimmt, sowie
- die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen.
Erst 1965 werden Einsätze im Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen zu den Aufgaben des Bundesheeres hinzugefügt.
Meilensteine
15. Mai 1955: Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages.
8. Juli 1955: Aufhebung des Beschlusses des Alliierten Rates vom 10. Dezember 1945 über das Österreich auferlegte Verbot militärischer Aktivitäten.
15. Juli 1955: Errichtung des Amtes für Landesverteidigung als Sektion VI des Bundeskanzleramtes. Sektionsleiter wird Dr. Ing. Emil Liebitzky.
27. Juli 1955: Umwandlung der Gendarmeriegrundschulen der B-Gendarmerie in provisorische Grenzschutzabteilungen.
7. September 1955: Verabschiedung des Wehrgesetzes.
3. Februar 1956: Erste Ausmusterung von Leutnanten und Fähnrichen (Lehrgang A) in der Fasangarten-Kaserne in Wien.
9. April 1956: Umbenennung der Provisorischen Grenzschutzabteilungen in Bataillone.
22. Juni 1956: Erlass über die Aufstellung von Gruppen- und Brigadekommanden. Gebildet werden drei Gruppen (Kommanden in Wien, Graz und Salzburg) und acht Brigaden mit insgesamt 32 Bataillonen.
11. Juli 1956: Umgliederung des Amtes für Landesverteidigung in ein Bundesministerium für Landesverteidigung.
15. Juli 1956: Amtsantritt von Ferdinand Graf als Bundesminister für Landesverteidigung. Oberst Erwin Fussenegger wird Generaltruppeninspektor.
15. Oktober 1956: Erster Einrückungstermin: 12.800 Wehrpflichtige des Jahrganges 1937 treten ihren Grundwehrdienst an.