Die Tapferkeitsmedaille
Im Jahr 2024 wurde die Tapferkeitsmedaille des Österreichischen Bundesheeres geschaffen.
Diese Tapferkeitsmedaille kann vom Bundesminister für Landesverteidigung an Personen verliehen werden, die in unmittelbarer Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten während eines Einsatzes des Bundesheeres nach § 2 Abs. 1 lit. a, b oder d Wehrgesetz 2001 (WG 2001) ein bewusst angstüberwindendes Verhalten bei einer außergewöhnlichen Gefährdung für die eigene körperliche Unversehrtheit bei Kampfhandlungen oder unter Gewalteinwirkung gesetzt haben, das weit über das gewöhnliche Maß an Tapferkeit hinausgeht und somit in zumutbarer Weise nicht zu erwarten war.
Die Erfüllung der Voraussetzungen zur Verleihung der Tapferkeitsmedaille sind auf Sachverhalte anwendbar, die ab dem 1. August 2015 verwirklicht wurden. Zu diesem Datum liegt laut Erläuterungen das am weitest zurückliegende auszeichnungswürdige Verhalten vor, das noch nachvollziehbar und für eine Auszeichnung ausreichend dokumentiert ist.1
Die Tapferkeitsmedaille wurde erst- und bislang einmalig am 17. Juli 2025 an vier Soldaten des Jagdkommandos überreicht, die 2015 im Rahmen der „Resolute Support“-Mission in Afghanistan unter Lebensgefahr außerordentlichen Mut und Entschlossenheit im Gefecht bewiesen hatten.
Aussehen
Die Medaille ist kreisrund, vergoldet und hat einen Durchmesser von 40 mm.
Auf der Vorderseite zeigt sie in der Mitte die Aufschrift „FORTITUDINI“, umfasst von einem nach oben offenem Lorbeerkranz. Die Rückseite zeigt das militärische Hoheitszeichen mit der Umschrift „ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER“.
Das Band ist weiß, 45 mm breit, mit einem ponceau-rot und weiß quer gerippten 25 mm breiten Mittelstreifen und beiderseits mit 5 mm vom Rand entfernten, 5 mm breiten ponceau-roten Streifen versehen.
Mehrfache Verleihungen sind durch eine entsprechende arabische Ziffer in Bronze (vergoldet) auf dem Band der Tapferkeitsmedaille kenntlich zu machen.
Die Gestaltung der Medaille, besonders aber des Bandes, knüpft bewusst an die 1789 bis 1918 verliehene Tapferkeitsmedaille der Monarchie an.
Die Tapferkeitsmedaille der Monarchie
Für die, dem Adelstand angehörigen Offiziere, existierte mit dem Militär-Maria-Theresien-Orden ab der Mitte des 18. Jahrhunderts eine Möglichkeit außergewöhnliche Taten zu honorieren.
Um auch Unteroffiziere und Mannschaften für besondere Leistungen auszeichnen zu können, wurde am 19. Juli 1789 durch Kaiser Joseph II. die Ehren-Denkmünze für Tapferkeit gestiftet. Diese Denkmünze - eine alte Bezeichnung für Medaille - war kein Ordenszeichen, sondern ein Ehrenzeichen, das für persönlich begangene tapfere Handlungen vergeben wurde. Am 18. Mai 1809 erfolgte die Namensänderung von Denkmünze in Tapferkeitsmedaille.
Mit der Tapferkeitsmedaille war eine Auszeichnung entstanden, die es möglich machte, größerer Kreise der Bevölkerung, für die auf Grund der Nicht-Zugehörigkeit zum Adel die Orden nicht zugänglich waren, zu dekorieren. Sie wurde so zum Vorbild einer Reihe ähnlicher Auszeichnungen, die im militärischen und zivilen Bereich geschaffen wurden. 2
Stufen
Die Tapferkeitsmedaille bestand anfänglich in zwei, später in vier Stufen:
- Goldene Tapferkeitsmedaille
- Silberne Tapferkeitsmedaille - ab 1848, Zusatz I. Klasse (Große Silberne Tapferkeitsmedaille)
- Silberne Tapferkeitsmedaille II. Klasse - ab 1848 (Kleine Silberne Tapferkeitsmedaille)
- Bronzene Tapferkeitsmedaille - ab 1915
Für die Bronzene Tapferkeitsmedaille bestand die Möglichkeit der Verleihung auch an ausländische Soldaten. Ab September 1917 konnte die Goldene und die Große Silberne Tapferkeitsmedaille auch an Offiziere verliehen werden.
Aussehen
Die runde Medaille zeigt im Avers das Bildnis des jeweils regierenden Monarchen. Das Revers zeigt, von einem Lorbeerkranz umgeben und von gekreuzten Standarten und Fahnen unterlegt, die Inschrift DER TAPFERKEIT. Während der Regierungszeit von Kaiser Karl I. lautete die Inschrift FORTITVDINI (Der Tapferkeit).
Die Goldene und die Silberne Medaille I. Klasse hatten einem Durchmesser von 40 mm, die II. Klasse und die Bronzene von 31 mm.
Das Band der Tapferkeitsmedaille ist ponceaurot-weiß gestreift.
Das Dreiecksband konnte eine Erweiterung mit verschiedenen Auflagen erfahren: Mehrfache Verleihungen wurden mittels Auflagespangen zum Ausdruck gebracht. Bei der Verleihung an einen Offizier erhielten die Tapferkeitsmedaillen eine Auflage in Form des Buchstabens „K“ auf dem Dreiecksband.
Privilegien
Die Inhaber der beiden höheren Stufen der Tapferkeitsmedaille erhielten von Anbeginn 100 bzw. 50 % ihrer regulären Löhnung als dauernde Zulage.
Mit 1. Oktober 1914 wurde die Löhnungszulage in einen lebenslangen Ehrensold umgewandelt. Für die Goldene Tapferkeitsmedaille gab es monatlich 30 Kronen, für die Silberne Tapferkeitsmedaille I. Klasse 15 Kronen.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Zahlung des Ehrensolds zunächst bis 1923 aufrechterhalten. Erst ab dem 26. März 1931 erhielten die Inhaber der oberen Klassen auf Basis des sogenannten „Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetzes“ wieder einen Ehrensold. Für die Goldene Tapferkeitsmedaille gab es jährlich 50 Schilling, für die Silberne Tapferkeitsmedaille I. Klasse 25 Schilling.
Nach dem „Anschluss Österreichs“ wurde die Goldene Tapferkeitsmedaille gemeinsam mit dem Militär-Maria-Theresien-Orden am 27. August 1939 als Deutsche Auszeichnung in das Ordensgesetz übernommen und den Inhabern der jeweiligen Auszeichnung somit ein lebenslanger Ehrensold in Höhe von monatlich 20 Reichsmark (= 30 Schilling) zugesichert.
Mit dem Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1958 wurde beschlossen Personen, denen bis einschließlich 30. November 1918 die Goldene Tapferkeitsmedaille oder die Silberne Tapferkeitsmedaille I. oder II. Klasse verliehen wurde, monatliche Zulagen zu gewähren. Im Jahr 1959 betraf dies 48.923 Personen.2 Die Höhe der Zulage betrug anfänglich für die Goldene Tapferkeitsmedaille 100 Schilling, für die Silberne Tapferkeitsmedaille I. Klasse 50 Schilling und für die Silberne Tapferkeitsmedaille II. Klasse 25 Schilling. Das Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1958 wurde durch das Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 ersetzt, die Höhe der Zulagen in Folge mehrfach angepasst.
Traditionspflege
Mit dem Traditionserlass des Bundesministeriums für Landesverteidigung, GZ S93583/17-EFü/2010, vom 29. April 2010, verlautbart mit VBl. I, Nr. 97/2010, wurde der Heeresunteroffiziersakademie die Erhaltung der Tradition der Träger der Tapferkeitsmedaille der k. u. k. Armee übertragen.
Der Gedenktag der Heeresunteroffiziersakademie ist daher seit 2010 der 19. Juli als Stiftungsdatum der Tapferkeitsmedaille im Jahre 1789.
Um die Tradition würdig nach außen zu vertreten, wurde im Jahr 1995 analog der Lehrgangsabzeichen der Militärakademie, dem neu eingeführten Unteroffizierslehrgang ein Lehrgangsname, sowie ein Lehrgangsabzeichen gestiftet. Der Lehrgangsnamensgeber soll immer ein hervorragender Unteroffizier aus der Geschichte Österreichs sein, oder eine Person die mit einer Tapferkeitsmedaille ausgezeichnet wurde. 4
Verfasser
Oberst Thomas Lampersberger
Quellen
- Militärauszeichnungsgesetz 2002
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002356 - Erlass vom 27. Jänner 2025 über die Verleihungen von Auszeichnungen vor allem des Bundes und des Bundesministeriums für Landesverteidigung, GZ S91347/2-BPersAng/2024 (VBl. I Nr. 11/2025)
- Bundesministerium für Landesverteidigung (Hrsg.): Die Tapferkeitsmedaille in der österreichischen Armee; Wien 1996
- https://de.wikipedia.org/wiki/Tapferkeitsmedaille_(Österreich_2024)
1: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0552
2: Helmut-Theobald Müller & Johann Stolzer, Ritterorden-Verdienstorden – Auszeichnungen; in Wilhelm Steinböck (Hrsg.), Graz als Garnison, Graz 1982 - Seite 142
3: Bundesministerium für Landesverteidigung (Hrsg.): Die Tapferkeitsmedaille in der österreichischen Armee; Wien 1996 - Anhang 4
4: Bundesministerium für Landesverteidigung (Hrsg.): 25 Jahre Heeresunteroffiziersakademie 1995 - 2020; Wien 2020 - Seite 18